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Rechtsvorschriften

Rechtsvorschriften

Die 14 amtlichen Texte, auf denen beglaubigte Übersetzung, notarielle Beglaubigung und Apostille beruhen. Alle werden auf dieser Website vorgehalten; Sie können sie direkt als PDF herunterladen.

14 Dokumente, direkt von dieser Website herunterladbar Alle Fundstellen am amtlichen Text geprüft Keine externen Links

Übersetzung, notarielle Beglaubigung und Apostille

Texte, die regeln, wann eine Übersetzung als „beglaubigt“ gilt, den Beglaubigungsvermerk des türkischen Notars und die für die Gültigkeit im Ausland erforderliche Apostille.

Amtlicher Text

Gerichtsdolmetschen und ausländische Entscheidungen

Der Einsatz von Dolmetschern im Gerichts- und Ermittlungsverfahren sowie die Übersetzungsvoraussetzungen, damit ausländische Gerichtsentscheidungen in Türkiye Wirkung entfalten.

Amtlicher Text

Kundenrechte und personenbezogene Daten

Rechtsvorschriften zum Auftragsverhältnis, zum Widerrufsrecht und zum Schutz personenbezogener Daten in den zu übersetzenden Unterlagen.

Amtlicher Text

Die Texte stammen aus dem Rechtsinformationssystem des Präsidialamts der Republik Türkiye, dem Archiv des Amtsblatts sowie aus Veröffentlichungen des Justizministeriums und der Großen Nationalversammlung und werden auf dieser Website gespeichert; Titel und Amtsblatt-Fundstelle jeder Datei wurden am Text selbst geprüft. Amtlich veröffentlichte Rechtsvorschriften dürfen nach Artikel 31 des Gesetzes Nr. 5846 frei vervielfältigt werden. Gesetze ändern sich im Lauf der Zeit: Legen Sie Ihren Vorgängen den jeweils geltenden Text zugrunde.

Was bedeuten diese Rechtsvorschriften in der Praxis?

Woher stammt der Status des „vereidigten Übersetzers“?

In Türkiye gibt es kein eigenes Berufsgesetz, das die Übersetzertätigkeit für sich regelt. Der Status des vereidigten Übersetzers ergibt sich aus Artikel 96 der Verordnung zum Notariatsgesetz: Der Notar überzeugt sich anhand des Diploms oder anderer Unterlagen davon, dass die Person, die übersetzen soll, die betreffende Sprache sicher beherrscht, nimmt ihr sodann den Eid ab und erstellt ein Eidesprotokoll. Darin sind Identität, Anschrift, Bildungsgrad und Sprachkenntnisse des Übersetzers festgehalten; das Protokoll wird im Notariat in einer eigenen Mappe aufbewahrt. Die Verordnung ist eindeutig: Ein Notar darf niemanden übersetzen lassen, dessen Eidesprotokoll nicht in dieser Mappe liegt.

Die praktische Folge daraus: Die Befugnis eines vereidigten Übersetzers gilt nicht landesweit, sondern ist an das Notariat gebunden, bei dem der Eid geleistet wurde. Ihr Wunsch nach einer „beglaubigten Übersetzung“ wird über das Notariat erfüllt, bei dem der Übersetzer registriert ist.

Was fügt die notarielle Beglaubigung einer Übersetzung hinzu?

Nach Artikel 103 des Notariatsgesetzes versieht der Notar den Text mit einem Vermerk, wenn aus einer Sprache in eine andere übersetzt wird. Hat der Notar einen vereidigten Übersetzer herangezogen, muss dieser Vermerk Identität und Anschrift des Übersetzers enthalten und vom Notar mit Datum, Unterschrift und Siegel versehen werden. Der Notar bestätigt also nicht die sprachliche Richtigkeit der Übersetzung, sondern wer sie angefertigt hat und dass diese Person vereidigt ist.

Artikel 104 des Gesetzes regelt, dass der Vorgang, wenn die Übersetzung am Aufenthaltsort des Beteiligten nicht angefertigt werden kann, über dieses Notariat bei einem Notariat an einem anderen Ort veranlasst werden kann. Das ist die gesetzliche Grundlage für Abläufe, die aus der Ferne geführt werden.

Wann kommt die Apostille ins Spiel?

Türkiye ist dem „Übereinkommen zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation“ vom 5. Oktober 1961 durch das Gesetz Nr. 3028 beigetreten; der Text des Übereinkommens wurde im Amtsblatt vom 16.09.1984 veröffentlicht. Zwischen den Vertragsstaaten tritt der auf der Urkunde angebrachte Apostille-Vermerk an die Stelle der konsularischen Beglaubigungskette.

Ist das Land, in das die Urkunde geht, nicht Vertragspartei des Übereinkommens, ist statt der Apostille eine konsularische Beglaubigung erforderlich. Welcher Weg zu gehen ist, bestimmen die Art der Urkunde und die Stelle, bei der sie eingereicht wird; es empfiehlt sich, dies vor dem Vorgang bei der betreffenden Stelle zu bestätigen.

Übersetzung in Gerichts- und Amtsverfahren

Artikel 202 der Strafprozessordnung sieht vor, dass das Gericht einen Dolmetscher bestellt, wenn der Angeklagte oder die geschädigte Person nicht genug Türkisch beherrscht, um sich verständlich zu machen; dieselbe Regel gilt für Beschuldigte, Geschädigte und Zeugen, die im Ermittlungsverfahren vernommen werden. Diese Dolmetscher werden aus Listen ausgewählt, die von den Justizkommissionen der ordentlichen Gerichtsbarkeit geführt werden — das Verfahren für diese Listen ist in einer eigenen Verordnung geregelt. Im Zivilverfahren bestimmt Artikel 263 der Zivilprozessordnung, dass ein Zeuge, der kein Türkisch spricht, über einen Dolmetscher vernommen wird.

Damit ein ausländisches Gerichtsurteil in Türkiye Wirkung entfaltet, zählt Artikel 53 des Gesetzes über das Internationale Privat- und Zivilverfahrensrecht (MÖHUK) die erforderlichen Unterlagen auf: die ordnungsgemäß beglaubigte Urschrift oder Ausfertigung des Urteils, die Bescheinigung über dessen Rechtskraft und eine beglaubigte Übersetzung beider Schriftstücke.

Gebühren, Verbraucherrechte und personenbezogene Daten

Notar- und Konsulatsgebühren beruhen auf dem Gebührengesetz Nr. 492. Diese Posten werden an den Staat gezahlt und getrennt vom Übersetzungspreis berechnet; die Tarife werden jährlich aktualisiert.

Bestellungen, die Sie über das Internet aufgeben, fallen unter Artikel 48 des Gesetzes Nr. 6502 und die Verordnung über Fernabsatzverträge. Artikel 5 dieser Verordnung zählt die Angaben auf, die Ihnen vor der Bestellung zu machen sind. Die Ausnahmen vom Widerrufsrecht stehen in Artikel 15: Da eine Übersetzung eine Dienstleistung ist, ist hier nicht die „Anfertigung nach Kundenwunsch“ maßgeblich, sondern Art. 15/1-h — Dienstleistungen, mit deren Ausführung vor Ablauf der Widerrufsfrist mit Zustimmung des Verbrauchers begonnen wurde. Sobald die Übersetzungsarbeit mit Ihrer Zustimmung begonnen hat, ändern sich deshalb die Stornobedingungen. Einzelheiten finden Sie auf unserer Seite Rückerstattungs- und Stornierungsrichtlinie.

Zu übersetzende Dokumente enthalten häufig Angaben zu Identität, Ausbildung, Gesundheit oder Vorstrafen; ein Teil davon sind besondere Kategorien personenbezogener Daten im Sinne des Gesetzes Nr. 6698. Wie wir Ihre Dokumente verarbeiten, erläutern wir auf der Seite Datenschutzerklärung (KVKK).

Diese Seite dient nur der Information und ersetzt keine Rechtsberatung. Da sich Rechtsvorschriften ändern können, legen Sie Ihrem Vorgang den jeweils geltenden Text und die Praxis der Stelle zugrunde, bei der Sie den Antrag stellen.

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