Rechtsvorschriften
Rechtsvorschriften
Die 14 amtlichen Texte, auf denen beglaubigte Übersetzung, notarielle Beglaubigung und Apostille beruhen. Alle werden auf dieser Website vorgehalten; Sie können sie direkt als PDF herunterladen.
Übersetzung, notarielle Beglaubigung und Apostille
Texte, die regeln, wann eine Übersetzung als „beglaubigt“ gilt, den Beglaubigungsvermerk des türkischen Notars und die für die Gültigkeit im Ausland erforderliche Apostille.
- MV-01 Noterlik Kanunu In diesem Gesetz sind der Vermerk des Notars unter dem Übersetzungstext (md. 103), die Vereidigung des Übersetzers (md. 75) und die erforderlichenfalls bei einem Notariat an einem anderen Ort vorzunehmende Übersetzung (md. 104) geregelt. 1512 sayılı Kanun RG 05.02.1972 / 14090 md. 75, 103, 104 71 Seiten · 718 KB 71 Seiten 718 KB PDF herunterladen (718 KB)
- MV-02 Noterlik Kanunu Yönetmeliği Definiert den „Übersetzungsvorgang“ und begründet die Grundlage der beglaubigten Übersetzung in Türkiye: Der Notar nimmt dem Übersetzer den Eid ab und erstellt darüber ein Protokoll; einer Person, zu deren Akte kein Eidesprotokoll vorliegt, darf er keine Übersetzung übertragen. Yönetmelik RG 13.07.1976 / 15645 md. 96 29 Seiten · 505 KB 29 Seiten 505 KB PDF herunterladen (505 KB)
- MV-03 Apostil (Lahey) Sözleşmesi — Türkçe metin Die Ausgabe des Resmî Gazete mit dem türkischen Wortlaut des Übereinkommens „Yabancı Resmî Belgelerin Tasdiki Mecburiyetinin Kaldırılması Sözleşmesi“ und dem Ministerratsbeschluss über dessen Genehmigung. 5 Ekim 1961 tarihli Sözleşme RG 16.09.1984 / 18517 Sözleşme metni 32 Seiten · 1.3 MB 32 Seiten 1.3 MB PDF herunterladen (1.3 MB)
- MV-04 Apostil Sözleşmesi’nin Onaylanmasının Uygun Bulunduğuna Dair Kanun Das Gesetz, mit dem der Beitritt von Türkiye zum Apostille-Übereinkommen durch die TBMM für zulässig erklärt wurde; es ist die innerstaatliche Grundlage der Apostille-Praxis. 3028 sayılı Kanun RG 29.06.1984 / 18446 Tek madde 5 Seiten · 229 KB 5 Seiten 229 KB PDF herunterladen (229 KB)
Gerichtsdolmetschen und ausländische Entscheidungen
Der Einsatz von Dolmetschern im Gerichts- und Ermittlungsverfahren sowie die Übersetzungsvoraussetzungen, damit ausländische Gerichtsentscheidungen in Türkiye Wirkung entfalten.
- MV-05 Ceza Muhakemesi Kanunu Beherrscht der Angeklagte oder das Opfer das Türkische nicht so weit, dass er sich verständlich machen kann, bestellt das Gericht einen Dolmetscher; dieselbe Regel gilt für Beschuldigte, Opfer und Zeugen, die im Ermittlungsverfahren vernommen werden. 5271 sayılı Kanun RG 17.12.2004 / 25673 md. 202 139 Seiten · 984 KB 139 Seiten 984 KB PDF herunterladen (984 KB)
- MV-06 CMK’ya Göre Tercüman Listelerinin Düzenlenmesi Hakkında Yönetmelik Regelt die von den Justizkommissionen der türkischen erstinstanzlichen Gerichte geführten Dolmetscherlisten sowie das Antragsverfahren, die verlangten Qualifikationen und die Grundsätze für die Streichung aus der Liste. Yönetmelik RG 05.03.2013 / 28578 Tamamı 4 Seiten · 384 KB 4 Seiten 384 KB PDF herunterladen (384 KB)
- MV-07 Hukuk Muhakemeleri Kanunu Regelt die Vernehmung eines Zeugen, der kein Türkisch spricht, mithilfe eines Dolmetschers; es ist die Rechtsgrundlage für den Übersetzungsbedarf im Zivilverfahren. 6100 sayılı Kanun RG 04.02.2011 / 27836 md. 263 119 Seiten · 1.2 MB 119 Seiten 1.2 MB PDF herunterladen (1.2 MB)
- MV-08 Milletlerarası Özel Hukuk ve Usul Hukuku Hakkında Kanun Für die Vollstreckung einer ausländischen Gerichtsentscheidung in Türkiye sind die beglaubigte Ausfertigung des Urteils und die Rechtskraftbescheinigung sowie die beglaubigten Übersetzungen beider vorzulegen. 5718 sayılı Kanun RG 12.12.2007 / 26728 md. 53 15 Seiten · 214 KB 15 Seiten 214 KB PDF herunterladen (214 KB)
Personenstandsurkunden und Gebühren
Grundlage der mehrsprachigen Personenstandsurkunden und Rechtsquelle der Notar- und Konsulatsgebühren.
- MV-09 Nüfus Hizmetleri Kanunu Definiert mehrsprachige amtliche Urkunden wie das internationale Familienstammbuch; in manchen Ländern können solche Urkunden akzeptiert werden, ohne dass zusätzlich eine Übersetzung verlangt wird. 5490 sayılı Kanun RG 29.04.2006 / 26153 md. 3 32 Seiten · 564 KB 32 Seiten 564 KB PDF herunterladen (564 KB)
- MV-10 Harçlar Kanunu Die Notargebühren sind im Tarif (2), die Konsulatsgebühren im Tarif (5) geregelt. Diese Posten werden an den Staat gezahlt; sie werden getrennt vom Übersetzungshonorar berechnet, und die Tarife werden jährlich aktualisiert. 492 sayılı Kanun RG 17.07.1964 / 11756 (2) ve (5) sayılı tarifeler 76 Seiten · 1.3 MB 76 Seiten 1.3 MB PDF herunterladen (1.3 MB)
Kundenrechte und personenbezogene Daten
Rechtsvorschriften zum Auftragsverhältnis, zum Widerrufsrecht und zum Schutz personenbezogener Daten in den zu übersetzenden Unterlagen.
- MV-11 Kişisel Verilerin Korunması Kanunu Die zu übersetzenden Unterlagen enthalten Daten zu Identität, Ausbildung, Gesundheit und Vorstrafen. Dieses Gesetz legt die Verarbeitungsvoraussetzungen, die Regelung für besondere Kategorien personenbezogener Daten und die Rechte der betroffenen Person fest. 6698 sayılı Kanun RG 07.04.2016 / 29677 md. 5, 6, 11, 12 21 Seiten · 454 KB 21 Seiten 454 KB PDF herunterladen (454 KB)
- MV-12 Tüketicinin Korunması Hakkında Kanun Steckt den Rahmen für Fernabsatzverträge ab; es ist die wichtigste Quelle der Verbraucherrechte bei online erteilten Übersetzungsaufträgen. 6502 sayılı Kanun RG 28.11.2013 / 28835 md. 48 53 Seiten · 469 KB 53 Seiten 469 KB PDF herunterladen (469 KB)
- MV-13 Mesafeli Sözleşmeler Yönetmeliği Regelt die vorvertragliche Informationspflicht (md. 5) und die Ausnahmen vom Widerrufsrecht. Da die Übersetzung eine Dienstleistung ist, gilt die Ausnahme md. 15/1-h: Dienstleistungen, mit deren Erbringung vor Ablauf der Widerrufsfrist mit Zustimmung des Verbrauchers begonnen wurde. Yönetmelik RG 27.11.2014 / 29188 md. 5, 15/1-h 10 Seiten · 267 KB 10 Seiten 267 KB PDF herunterladen (267 KB)
- MV-14 Yabancılar ve Uluslararası Koruma Kanunu Bestimmt den Rahmen für Visum- und Aufenthaltserlaubnisanträge; bei diesen Anträgen stellt sich die Frage der türkischen Übersetzung und der Beglaubigung ausländischer Urkunden. 6458 sayılı Kanun RG 11.04.2013 / 28615 md. 11, 21 48 Seiten · 422 KB 48 Seiten 422 KB PDF herunterladen (422 KB)
Die Texte stammen aus dem Rechtsinformationssystem des Präsidialamts der Republik Türkiye, dem Archiv des Amtsblatts sowie aus Veröffentlichungen des Justizministeriums und der Großen Nationalversammlung und werden auf dieser Website gespeichert; Titel und Amtsblatt-Fundstelle jeder Datei wurden am Text selbst geprüft. Amtlich veröffentlichte Rechtsvorschriften dürfen nach Artikel 31 des Gesetzes Nr. 5846 frei vervielfältigt werden. Gesetze ändern sich im Lauf der Zeit: Legen Sie Ihren Vorgängen den jeweils geltenden Text zugrunde.
Was bedeuten diese Rechtsvorschriften in der Praxis?
Woher stammt der Status des „vereidigten Übersetzers“?
In Türkiye gibt es kein eigenes Berufsgesetz, das die Übersetzertätigkeit für sich regelt. Der Status des vereidigten Übersetzers ergibt sich aus Artikel 96 der Verordnung zum Notariatsgesetz: Der Notar überzeugt sich anhand des Diploms oder anderer Unterlagen davon, dass die Person, die übersetzen soll, die betreffende Sprache sicher beherrscht, nimmt ihr sodann den Eid ab und erstellt ein Eidesprotokoll. Darin sind Identität, Anschrift, Bildungsgrad und Sprachkenntnisse des Übersetzers festgehalten; das Protokoll wird im Notariat in einer eigenen Mappe aufbewahrt. Die Verordnung ist eindeutig: Ein Notar darf niemanden übersetzen lassen, dessen Eidesprotokoll nicht in dieser Mappe liegt.
Die praktische Folge daraus: Die Befugnis eines vereidigten Übersetzers gilt nicht landesweit, sondern ist an das Notariat gebunden, bei dem der Eid geleistet wurde. Ihr Wunsch nach einer „beglaubigten Übersetzung“ wird über das Notariat erfüllt, bei dem der Übersetzer registriert ist.
Was fügt die notarielle Beglaubigung einer Übersetzung hinzu?
Nach Artikel 103 des Notariatsgesetzes versieht der Notar den Text mit einem Vermerk, wenn aus einer Sprache in eine andere übersetzt wird. Hat der Notar einen vereidigten Übersetzer herangezogen, muss dieser Vermerk Identität und Anschrift des Übersetzers enthalten und vom Notar mit Datum, Unterschrift und Siegel versehen werden. Der Notar bestätigt also nicht die sprachliche Richtigkeit der Übersetzung, sondern wer sie angefertigt hat und dass diese Person vereidigt ist.
Artikel 104 des Gesetzes regelt, dass der Vorgang, wenn die Übersetzung am Aufenthaltsort des Beteiligten nicht angefertigt werden kann, über dieses Notariat bei einem Notariat an einem anderen Ort veranlasst werden kann. Das ist die gesetzliche Grundlage für Abläufe, die aus der Ferne geführt werden.
Wann kommt die Apostille ins Spiel?
Türkiye ist dem „Übereinkommen zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation“ vom 5. Oktober 1961 durch das Gesetz Nr. 3028 beigetreten; der Text des Übereinkommens wurde im Amtsblatt vom 16.09.1984 veröffentlicht. Zwischen den Vertragsstaaten tritt der auf der Urkunde angebrachte Apostille-Vermerk an die Stelle der konsularischen Beglaubigungskette.
Ist das Land, in das die Urkunde geht, nicht Vertragspartei des Übereinkommens, ist statt der Apostille eine konsularische Beglaubigung erforderlich. Welcher Weg zu gehen ist, bestimmen die Art der Urkunde und die Stelle, bei der sie eingereicht wird; es empfiehlt sich, dies vor dem Vorgang bei der betreffenden Stelle zu bestätigen.
Übersetzung in Gerichts- und Amtsverfahren
Artikel 202 der Strafprozessordnung sieht vor, dass das Gericht einen Dolmetscher bestellt, wenn der Angeklagte oder die geschädigte Person nicht genug Türkisch beherrscht, um sich verständlich zu machen; dieselbe Regel gilt für Beschuldigte, Geschädigte und Zeugen, die im Ermittlungsverfahren vernommen werden. Diese Dolmetscher werden aus Listen ausgewählt, die von den Justizkommissionen der ordentlichen Gerichtsbarkeit geführt werden — das Verfahren für diese Listen ist in einer eigenen Verordnung geregelt. Im Zivilverfahren bestimmt Artikel 263 der Zivilprozessordnung, dass ein Zeuge, der kein Türkisch spricht, über einen Dolmetscher vernommen wird.
Damit ein ausländisches Gerichtsurteil in Türkiye Wirkung entfaltet, zählt Artikel 53 des Gesetzes über das Internationale Privat- und Zivilverfahrensrecht (MÖHUK) die erforderlichen Unterlagen auf: die ordnungsgemäß beglaubigte Urschrift oder Ausfertigung des Urteils, die Bescheinigung über dessen Rechtskraft und eine beglaubigte Übersetzung beider Schriftstücke.
Gebühren, Verbraucherrechte und personenbezogene Daten
Notar- und Konsulatsgebühren beruhen auf dem Gebührengesetz Nr. 492. Diese Posten werden an den Staat gezahlt und getrennt vom Übersetzungspreis berechnet; die Tarife werden jährlich aktualisiert.
Bestellungen, die Sie über das Internet aufgeben, fallen unter Artikel 48 des Gesetzes Nr. 6502 und die Verordnung über Fernabsatzverträge. Artikel 5 dieser Verordnung zählt die Angaben auf, die Ihnen vor der Bestellung zu machen sind. Die Ausnahmen vom Widerrufsrecht stehen in Artikel 15: Da eine Übersetzung eine Dienstleistung ist, ist hier nicht die „Anfertigung nach Kundenwunsch“ maßgeblich, sondern Art. 15/1-h — Dienstleistungen, mit deren Ausführung vor Ablauf der Widerrufsfrist mit Zustimmung des Verbrauchers begonnen wurde. Sobald die Übersetzungsarbeit mit Ihrer Zustimmung begonnen hat, ändern sich deshalb die Stornobedingungen. Einzelheiten finden Sie auf unserer Seite Rückerstattungs- und Stornierungsrichtlinie.
Zu übersetzende Dokumente enthalten häufig Angaben zu Identität, Ausbildung, Gesundheit oder Vorstrafen; ein Teil davon sind besondere Kategorien personenbezogener Daten im Sinne des Gesetzes Nr. 6698. Wie wir Ihre Dokumente verarbeiten, erläutern wir auf der Seite Datenschutzerklärung (KVKK).
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