Dokumentarten
Übersetzung des Strafregisterauszugs
Das im Volksmund „sabıka kaydı“ genannte Dokument heißt amtlich Strafregisterauszug (adli sicil kaydı). Es wird bei den Strafregisterstellen der Gerichte oder über e-Devlet eingeholt. Die häufigste Form des Dokuments besteht aus einer einzigen Zeile: ein kurzer Text, der mitteilt, dass für die Person kein Eintrag im Strafregister vorliegt. Diese Kürze erweckt den Eindruck, auch die Übersetzung sei einfach; tatsächlich liegt der Kern der Sache jedoch nicht im Text, sondern in der Beschaffenheit des Dokuments.
6 Min. Lesezeit Aktualisiert: 11.07.2026
Bei Aufenthalts-, Arbeitserlaubnis-, Einbürgerungs- und bestimmten Berufsanträgen im Ausland ist dieses Dokument zwingend. Manche Länder verlangen darüber hinaus für jedes Land, in dem die Person in den letzten Jahren gelebt hat, einen gesonderten Strafregisterauszug; in diesem Fall ist der aus Türkiye stammende Auszug nur ein Glied einer Kette.
Unterschied zwischen Strafregisterauszug und Archivauszug
Es gibt zwei verschiedene Eintragsarten, und ihre Verwechslung ist das häufigste Problem. Der Strafregisterauszug weist Verurteilungen aus, die derzeit vollstreckt werden oder als aktuell gelten. Der Archivauszug des Strafregisters enthält dagegen zurückliegende Einträge, deren Strafe vollständig vollstreckt, gelöscht oder unter bestimmten Voraussetzungen ins Archiv überführt wurde.
Der überwiegende Teil der ausländischen Behörden verlangt das Dokument einschließlich des Archivauszugs; denn die Bewertung richtet sich nicht nur auf die aktuelle Lage, sondern auch auf die Vergangenheit. Diese Wahl muss bereits beim Einholen des Dokuments getroffen werden. Nur den Strafregisterauszug einzuholen und ihn in einer Akte vorzulegen, in der der Archivauszug verlangt wird, bedeutet, sich mit einem richtig übersetzten, aber falschen Dokument zu bewerben.
Auch in der Übersetzung müssen diese beiden Begriffe gesondert und zutreffend wiedergegeben werden. Beide auf einen einzigen Ausdruck zu reduzieren macht den Umfang des Dokuments unklar und führt dazu, dass die empfangende Behörde zusätzliche Unterlagen anfordert.
e-Devlet-Ausdruck, QR-Code und Auswahl der Behörde
Wird das Dokument über e-Devlet eingeholt, trägt es einen QR-Code und eine Verifizierungsnummer. Dieser Code ist das einzige Element, das die Echtheit des Dokuments belegt; eine handschriftliche Unterschrift und ein Siegel fehlen. In der Übersetzung müssen das Vorhandensein des QR-Codes, die darunter stehende Verifizierungsnummer und die Verifizierungsadresse unbedingt angegeben werden.
Auch die Frage „für welche Behörde“, die das System beim Einholen des Dokuments stellt, ist wichtig. Der gewählte Zweck kann den Inhalt des Dokuments und die Frage beeinflussen, ob der Archiveintrag erscheint. Für Dokumente, die im Ausland vorgelegt werden, muss die passende Option angekreuzt werden; eine falsche Wahl kann den Umfang des Dokuments einschränken.
Wird eine Apostille benötigt, reicht der e-Devlet-Ausdruck meist nicht aus. Da der Apostillenvermerk eine Unterschrift und ein Siegel bestätigt, muss beim Gericht eine handschriftlich unterzeichnete und gesiegelte Ausfertigung eingeholt werden. Da der Strafregisterauszug als justizielles Dokument gilt, wird die Apostille beim Vorsitz der zuständigen Justizkommission beantragt, nicht beim Gouverneursamt.
Gültigkeitsdauer: das engste Zeitfenster
Der Strafregisterauszug gibt den Stand im Zeitpunkt seiner Ausstellung wieder; am nächsten Tag kann er sich ändern. Deshalb gehen Behörden bei diesem Dokument strenger vor als bei anderen. Viele Einwanderungsbehörden setzen voraus, dass das Dokument innerhalb der letzten drei Monate ausgestellt wurde, manche gehen bis auf einen Monat herunter.
Auch die Verfahrenskette ist lang: Dokument einholen, Apostille anbringen lassen, übersetzen lassen, notarielle Beglaubigung einholen, gegebenenfalls eine zweite Apostille beschaffen. Die Zeit, die bis zum Abschluss dieser Kette vergeht, kann das Gültigkeitsfenster des Dokuments aufzehren. Deshalb sollte der Strafregisterauszug zuletzt eingeholt werden, nachdem alle übrigen Unterlagen der Akte bereitliegen.
Das auf dem Dokument stehende Ausstellungsdatum muss in der Übersetzung klar erkennbar sein. Ist das Datum in der Reihenfolge Tag-Monat-Jahr geschrieben, kann es in Ländern, die die Reihenfolge Monat-Tag verwenden, falsch gelesen werden, und das Dokument kann für älter oder neuer gehalten werden, als es ist.
Der Weg für im Ausland lebende Personen
Auch türkische Staatsangehörige, die im Ausland leben, können den Strafregisterauszug einholen. Wer Zugang zu e-Devlet hat, kann das Dokument online abrufen; für die Übrigen gibt es einen Weg, der über die Konsulate führt. Da der Apostillenvermerk jedoch bei einer Stelle in Türkiye eingeholt wird, kann sich das Verfahren bei Akten, die eine handschriftlich unterzeichnete Ausfertigung erfordern, in die Länge ziehen.
In diesem Fall ist es eine praktische Lösung, einer bevollmächtigten Person in Türkiye Vollmacht zu erteilen. Die Vollmacht kann beim türkischen Konsulat im Aufenthaltsland errichtet werden und ermöglicht es der bevollmächtigten Person, den Strafregisterauszug einzuholen und die Apostillenvorgänge zu betreiben. Diese Befugnisse müssen ausdrücklich in den Umfang der Vollmacht aufgenommen werden.
Bei Antragstellenden mit einer Vergangenheit in mehreren Ländern wird aus jedem Land ein gesondertes Dokument verlangt, und jedes davon wird im eigenen Land bestätigt. Der aus Türkiye stammende Auszug ist ein Glied dieser Kette; sollen die Dokumente der anderen Länder in Türkiye verwendet werden, läuft der Weg in die Gegenrichtung, und sie werden hier übersetzt und notariell beglaubigt.
In jedem Glied der Kette ist es entscheidend, dass der Name in derselben Schreibweise erscheint. Die Dokumente verschiedener Länder können den Namen der Person nach ihrem eigenen Alphabet geschrieben haben; diese Unterschiede unter Zugrundelegung der Schreibweise im Reisepass zu erklären, wahrt die Geschlossenheit der Akte.
Die Übersetzung des Ausdrucks „kein Eintrag vorhanden“
Der kritischste Satz des Dokuments ist die Aussage, dass kein Eintrag vorliegt. Wird dieser Satz in der Zielsprache mit einer unklaren oder schwachen Entsprechung wiedergegeben, kann der Sachbearbeiter nicht sicher sein, was das Dokument aussagt. Die Entsprechung muss zweifelsfrei die Bedeutung „im Strafregister liegt kein Eintrag vor“ tragen.
Liegt ein Eintrag vor, wird die Sache noch heikler. Straftatbezeichnungen, Strafarten und Vollstreckungsstände sind Begriffe, die dem jeweiligen Rechtssystem eigen sind; sie in die nächstliegende Straftatbezeichnung des Ziellandes zu „übersetzen“ wäre falsch. Der richtige Ansatz besteht darin, die Bezeichnung des türkischen Rechts beizubehalten und eine erläuternde Entsprechung anzugeben. Entscheidungsdaten, Gerichtsbezeichnungen und Aktenzeichen werden unverändert übernommen.
Auch die Kopfzeile, die angibt, zu welchem Zweck das Dokument ausgestellt wurde, darf nicht übergangen werden. Diese Zeile zeigt den Umfang des Eintrags und die Behörde, für deren Vorlage das Dokument erteilt wurde; erscheint sie nicht in der Übersetzung, kann die empfangende Behörde nicht sicher sein, ob das Dokument für sie ausgestellt wurde.
Zweck und Beglaubigungsstufe
| Verwendungszweck | Erforderliche Eintragsart | Beglaubigungsstufe |
|---|---|---|
| Touristische Visumakte | Strafregisterauszug | Beglaubigte Übersetzung |
| Antrag auf Arbeitserlaubnis | Register- + Archivauszug | Notar + Apostille |
| Aufenthalts- und Niederlassungserlaubnis | Register- + Archivauszug | Notar + Apostille |
| Einbürgerungsantrag | Register- + Archivauszug | Notar + Apostille |
| Berufszulassung und Lizenz | Je nach Behörde unterschiedlich | Notariell beglaubigt |
Unterschiede nach Ländern
Bei Anträgen nach Australien ist ein NAATI-akkreditierter Übersetzer zwingend, und die Einwanderungsbehörde prüft die Aktualität des Dokuments sorgfältig. In Kanada wird ein bei der Übersetzervereinigung der Provinz eingetragener Übersetzer verlangt; andernfalls wird der Übersetzung eine beeidete Erklärung beigefügt, und da sich die Apostillenpraxis vor Kurzem geändert hat, ist der aktuelle Stand anhand der amtlichen Liste zu bestätigen. In Deutschland wiederum werden die Übersetzung durch einen gerichtlich vereidigten Übersetzer und die Apostille zusammen verlangt. Einzelheiten finden Sie in unserem Länderratgeber.
Für dieses Dokument typische Fehler
- Nur den Strafregisterauszug einholen, obwohl der Archivauszug verlangt wird.
- Das Dokument zu Beginn der Aktenzusammenstellung einholen und dadurch das Gültigkeitsfenster aufbrauchen.
- Für die Apostille zum Gouverneursamt gehen; für ein justizielles Dokument sitzt die zuständige Stelle beim Gericht.
- Versuchen, mit dem e-Devlet-Ausdruck samt QR-Code eine Apostille zu erhalten.
- Straftat- und Strafbezeichnungen den Begriffen des Ziellandes gleichsetzen.
- Die Verifizierungsnummer in der Übersetzung nicht angeben.
Bringen Sie die Reihenfolge in Ordnung, verlieren Sie keine Zeit
Beim Strafregisterauszug hängt der Erfolg noch vor der Übersetzungsqualität vom Zeitpunkt ab. Wenn Sie uns das Zielland und den Antragstermin nennen, planen wir gemeinsam, in welcher Phase Sie das Dokument einholen sollten und welche Beglaubigungsebenen verlangt werden. Die Sprachoptionen finden Sie auf unserer Sprachenseite, die Städteangaben auf unserer Provinzenseite; für Ihre Akte können Sie das Angebotsformular nutzen.
Die folgende Darstellung fasst den typischen Ablauf zusammen; für dasselbe Dokument können verschiedene Behörden unterschiedliche Beglaubigungen verlangen. Die endgültige Anforderung bestimmt die Stelle, bei der der Antrag gestellt wird; klären Sie dies vorab ab.
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