Dokumentarten
Reisepass- und Ausweisübersetzung
Reisepass und Personalausweis sind die grundlegenden Dokumente, die die amtliche Identität einer Person tragen. In Türkiye werden beide von Stellen ausgestellt, die den Bevölkerungs- und Staatsangehörigkeitsbehörden angegliedert sind; der Personalausweis ist mit einem Chip versehen und maschinenlesbar, der Reisepass wird nach internationalen Standards gedruckt.
6 Min. Lesezeit Aktualisiert: 16.07.2026
Die Übersetzung dieser beiden Dokumente gilt als Anker Ihrer gesamten Dokumentenakte. Denn dasjenige Dokument, das darüber entscheidet, wie der Name in einer Akte geschrieben wird, ist der Reisepass. Die Schreibweise, die in allen übrigen Übersetzungen verwendet wird, stammt von dort; genau das ist das eigentliche Thema dieser Seite.
Die einzige maßgebliche Quelle für die Schreibweise des Namens
Die im türkischen Alphabet vorhandenen Buchstaben ç, ğ, ı, ö, ş und ü haben in den internationalen Dokumentenstandards keine Entsprechung. Deshalb werden Vor- und Nachname in der maschinenlesbaren Zone des Reisepasses mit vereinfachten Buchstaben geschrieben. Die Schreibweise auf dem Personalausweis und die Zeichenfolge im unteren Bereich des Reisepasses können daher unterschiedlich aussehen.
Die Regel ist eindeutig: In allen Übersetzungen, die ins Ausland gehen, wird der Name in der Form verwendet, in der er auf der Personalseite des Reisepasses steht. Eine Abweichung von dieser Festlegung führt dazu, dass die Person auf dem Diplom und die Person im Visumantrag für verschieden gehalten werden. Behörden erfassen diesen Unterschied mit automatischen Systemen und nehmen die Akte in die manuelle Prüfung.
Hat sich der Nachname durch Eheschließung geändert, müssen sowohl der frühere als auch der neue Nachname in der Akte erscheinen. Andernfalls ist das Diplom auf den einen und der Reisepass auf einen anderen Nachnamen ausgestellt, und das Dokument, das die Verbindung dazwischen herstellt, fehlt. Diese Verbindung wird in der Regel über den Eheregistereintrag oder über den Personenstandsregisterauszug mit Ereignisvermerken hergestellt.
Maschinenlesbare Zone und Chip
Im unteren Bereich der Personalseite des Reisepasses steht eine zweizeilige, in Großbuchstaben geschriebene Zeichenfolge. Dieser Bereich ist für die Lesegeräte an den Grenzübergängen bestimmt; in ihm sind Dokumentenart, Ländercode, Name, Dokumentennummer, Geburtsdatum und Prüfziffern kodiert.
In der Übersetzung wird dieser Bereich unverändert übernommen; die darin enthaltenen Zeichen werden nicht neu angeordnet, und die Zeichen, die Leerstellen darstellen, bleiben erhalten. Den Bereich „übersetzen“ zu wollen oder ihn zu übergehen, zerstört die Geschlossenheit des Dokuments. Für den Chip und die Seriennummer des Personalausweises gilt derselbe Grundsatz.
Dokumentennummern werden dagegen in keiner Weise umgestaltet. Leerzeichen einzufügen, Buchstaben von Ziffern zu trennen oder führende Nullen abzuschneiden macht eine Überprüfung unmöglich. Ebenso werden ausstellende Behörde, Ausstellungsdatum und Gültigkeitsdatum vollständig übernommen.
Alter Personenstandsausweis und neuer Personalausweis
Alte Personenstandsausweise (nüfus cüzdanı) enthalten andere Felder als der neue Personalausweis: Band, Familienreihen- und Reihennummer, Religionseintrag sowie die Angabe des Registrierungsortes. Diese Dokumente begegnen uns weiterhin in Archiven und in älteren Akten, und ihre Übersetzung erfordert eine Erläuterung der Logik des Registerbuchs.
Der neue Personalausweis ist dagegen vereinfacht und liegt nahe am Standard internationaler Reisedokumente. Er enthält die Identitätsnummer, die Seriennummer und eine maschinenlesbare Zone. Der Religionseintrag ist auf der Karte nicht sichtbar; das ist ein Merkmal, das in den Zielländern im Hinblick auf sensible Daten positiv aufgenommen wird.
Manche Behörden verlangen beide Seiten des Personalausweises. Auf der Rückseite stehen die Namen der Eltern, der Familienstand und die Seriennummer; nur die Vorderseite übersetzen zu lassen führt dazu, dass die Akte als unvollständig gilt. In der Übersetzung wird ausdrücklich angegeben, welche Seite welche Angaben trägt.
Beglaubigte Abschrift: mit einer Fotokopie ist nichts auszurichten
Das Original von Ausweisdokumenten wird keiner Behörde ausgehändigt; an seiner Stelle wird eine notariell beglaubigte Abschrift verwendet. Der Notar sieht das Original ein und vermerkt, dass die Fotokopie mit dem Original übereinstimmt. Bei Akten, die ins Ausland gehen, stützt sich auch die Übersetzung auf diese Abschrift, und in der Übersetzung wird ausdrücklich angegeben, dass es sich um eine beglaubigte Abschrift handelt.
Für eine gewöhnliche Fotokopie wird keine Apostille erteilt; das ist eine der häufigsten Enttäuschungen. Die Apostille bestätigt eine Unterschrift und ein Siegel, folglich muss darunter eine zu bestätigende Unterschrift vorhanden sein. Die Unterschrift auf der notariellen Abschrift erfüllt diese Funktion, und da das Dokument justiziellen Charakter erhält, wird die Apostille beim Vorsitz der zuständigen Justizkommission eingeholt.
Auch die Scanqualität ist bei diesen Dokumenten ein eigenes Thema. Die Sicherheitsmuster, Hologramme und Bereiche in kleiner Schrift auf Personalausweis und Reisepass werden bei niedriger Auflösung unlesbar. Ein farbiger Scan in hoher Auflösung ist sowohl für die Richtigkeit der Übersetzung als auch für die Prüfung durch die empfangende Behörde ausschlaggebend.
Foto- und Unterschriftenfelder werden dagegen nicht übersetzt, sondern beschrieben. In der Übersetzung werden in eckigen Klammern Hinweise wie „oben links das Lichtbild des Inhabers“ oder „unten die Unterschrift“ eingefügt. Diese Hinweise zeigen, welchem Teil des Dokuments die Übersetzung entspricht, und erleichtern damit das Lesen des Textes.
Wann eine Übersetzung des Ausweisdokuments erforderlich ist
Da der Reisepass in vielen Ländern ohnehin internationalem Standard entspricht und mehrsprachig ist, wird unter Umständen keine gesonderte Übersetzung verlangt. Der Personalausweis dagegen trägt nur türkischsprachige Felder; soll er vor einem ausländischen Notar oder Gericht verwendet werden, muss er übersetzt werden.
Bei Firmengründungen im Ausland, der Eröffnung eines Bankkontos, dem Immobilienerwerb und bei Vollmachtsvorgängen wird häufig eine beglaubigte Übersetzung des Ausweisdokuments verlangt. Bei Erb- und Personenstandsvorgängen wiederum kommt die Übersetzung des alten Personenstandsausweises ins Spiel.
Außerdem kann bei Visumanträgen die Übersetzung der älteren Seiten des Reisepasses verlangt werden, also der früheren Visa sowie der Ein- und Ausreisestempel. Da Stempeltexte kurz und schwer lesbar sind, ist dies eine Detailarbeit, die Geduld erfordert.
Auch abgelaufene Reisepässe gelangen bisweilen in die Akte; sie werden verwendet, um frühere Reisen oder frühere Aufenthaltseinträge zu belegen. In diesem Fall wird in der Übersetzung ausdrücklich angegeben, dass das Dokument abgelaufen ist, denn es wird nicht als Identitätsnachweis, sondern als Aufzeichnung der Vergangenheit vorgelegt.
Zweck und Beglaubigungsstufe
| Verwendungszweck | Welches Dokument | Beglaubigungsstufe |
|---|---|---|
| Visumantrag | Reisepass (meist ohne Übersetzung) | Bei Bedarf beglaubigte Übersetzung |
| Bankkonto im Ausland | Reisepass + Personalausweis | Notariell beglaubigt |
| Firmengründung im Ausland | Reisepass | Notar + Apostille |
| Vorgang bei ausländischem Notar | Personalausweis, beide Seiten | Notar + Apostille |
| Erb- und Personenstandsakte | Alter Personenstandsausweis | Notariell beglaubigt |
Unterschiede nach Ländern
In Deutschland wird bei notariellen und personenstandsrechtlichen Vorgängen die Übersetzung durch einen gerichtlich vereidigten Übersetzer erwartet. In Spanien muss die Übersetzung von einem vom Außenministerium bestellten Übersetzer stammen; die Übersetzung eines anderen Übersetzers gilt als ungültig. In China wiederum muss die Übersetzung von einem amtlich registrierten und siegelführenden Unternehmen angefertigt werden, die Erklärung eines einzelnen Übersetzers wird nicht anerkannt. Zu den Unterschieden zwischen den Systemen sehen Sie bitte auf unserer Länderseite nach.
Häufige Fehler bei Ausweisdokumenten
- Den Namen anders als im Reisepass vereinfachen und dadurch Unstimmigkeiten in der gesamten Akte erzeugen.
- Die maschinenlesbare Zone aus der Übersetzung weglassen oder neu formatieren.
- Nur die Vorderseite des Personalausweises übersetzen lassen.
- Dokumentennummern um Leerzeichen oder Bindestriche ergänzen.
- Das Verbindungsdokument, das die Änderung des Nachnamens erklärt, nicht in die Akte legen.
- Einen abgelaufenen Reisepass als aktuelles Dokument vorlegen.
Legen Sie den Schreibstandard Ihrer Akte von Anfang an fest
Eine Akte kann Dutzende Dokumente umfassen; ihr gemeinsamer Nenner ist der Name. Wenn Sie uns die Personalseite Ihres Reisepasses senden, legen wir die in allen Übersetzungen zu verwendende Schreibweise fest und wenden denselben Standard auf Ihre übrigen Dokumente an. Die Zielsprachen finden Sie auf unserer Sprachenseite, unsere Arbeitsgrundsätze auf unserer Preisseite; Ihre Dokumente können Sie uns über das Angebotsformular zusenden.
Die folgende Darstellung fasst den typischen Ablauf zusammen; für dasselbe Dokument können verschiedene Behörden unterschiedliche Beglaubigungen verlangen. Für die geltenden Anforderungen sehen Sie bitte in der aktuellen Dokumentenliste der Behörde nach.
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