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Übersetzung von Vertrag und Vollmacht
Vertrag und Vollmacht sind die schriftliche Form von Willenserklärungen, die rechtliche Folgen auslösen. Der Vertrag begründet die wechselseitigen Verpflichtungen zweier Parteien; die Vollmacht verleiht einer Person die Befugnis, im Namen einer anderen zu handeln. Vollmachten werden beim Notar errichtet; für im Ausland lebende türkische Staatsangehörige erfüllen auch die Konsulate diese Funktion.
6 Min. Lesezeit Aktualisiert: 10.07.2026
In dieser Dokumentenfamilie ist die Übersetzung keine Weitergabe von Informationen, sondern eine Übertragung von Rechten. Ein falsch gewähltes Eigenschaftswort oder Bindewort kann den Umfang einer Befugnis erweitern oder eine Verpflichtung beseitigen. Deshalb geht in Rechtstexten die Treue vor der Flüssigkeit.
Die Frage des Umfangs bei der Vollmacht
Vollmachten werden nach ihrem Umfang in zwei Arten unterteilt. Die Generalvollmacht verleiht weitreichende Befugnisse; die Spezialvollmacht wird nur für ein bestimmtes Geschäft errichtet. Manche Geschäfte, etwa der Verkauf einer Immobilie, können nur mit einer Vollmacht vorgenommen werden, die eine ausdrückliche, auf dieses Geschäft bezogene Befugnis enthält; allgemeine Formulierungen gelten nicht als ausreichend.
In der Übersetzung werden die Formulierungen, die den Umfang bestimmen, mit chirurgischer Sorgfalt behandelt. Befugnisse wie „ahzukabz“, „sulh ve ibra“ und „tevkil“ sind dem türkischen Recht eigene Begriffe, und jede von ihnen begründet ein eigenes Recht. Sie auf einen allgemeinen Ausdruck wie „Befugnis zur Vornahme der erforderlichen Handlungen“ zu reduzieren macht die Vollmacht funktionslos oder lässt sie im Gegenteil unbegrenzt erscheinen.
Auch die Identitätsangaben des Bevollmächtigten, die Dauer der Befugnis und die Widerruflichkeit der Vollmacht sind untrennbare Bestandteile des Textes. Bei Vollmachten zum Immobilienverkauf befindet sich auf der Urkunde ein Lichtbild des Vollmachtgebers; in der Übersetzung wird das Vorhandensein dieses Lichtbilds in eckigen Klammern angegeben. Auch die Azilname, also der Widerruf der Vollmacht, ist ein eigenes Dokument, und ihre Übersetzung erfordert dieselbe Sorgfalt.
Im Ausland errichtete Vollmachten
Möchte eine im Ausland lebende Person für ein Geschäft in Türkiye eine Vollmacht erteilen, gibt es zwei Wege. Der erste besteht darin, die Vollmacht beim türkischen Konsulat im Aufenthaltsland errichten zu lassen; dieses Dokument wird auf Türkisch erstellt und in Türkiye unmittelbar verwendet, eine gesonderte Übersetzung ist nicht nötig.
Der zweite besteht darin, die Vollmacht bei einem Notar des Aufenthaltslandes errichten zu lassen. In diesem Fall ist das Dokument in der Sprache dieses Landes abgefasst, wird im Ursprungsland mit einer Apostille versehen und in Türkiye von einem vereidigten Übersetzer übersetzt und notariell beglaubigt. Der zweite Weg dauert länger, kann aber die einzige Möglichkeit sein, wenn kein Konsulatstermin zu bekommen ist.
In der Gegenrichtung gilt dieselbe Logik: Soll eine in Türkiye errichtete Vollmacht im Ausland verwendet werden, wird die Apostille, da es sich um eine notarielle Urkunde handelt, beim Vorsitz der zuständigen Justizkommission eingeholt, und anschließend wird das Dokument in die Zielsprache übersetzt. Manche Länder verlangen für die Übersetzung eine zweite Apostille; diese Kette muss von Anfang an geplant werden.
Zweisprachigkeit und maßgeblicher Text bei Verträgen
Internationale Handelsverträge werden meist zweisprachig erstellt. In solchen Texten ist die kritischste Bestimmung diejenige Klausel, die festlegt, welcher Sprachfassung im Streitfall Vorrang zukommt. Fehlt diese Klausel, kann selbst der kleinste Unterschied zwischen den beiden Fassungen zu einer langen Auseinandersetzung werden.
Beim Übersetzen müssen das Vorhandensein und der Inhalt dieser Klausel von Anfang an bekannt sein. Ist der maßgebliche Text der türkische, gilt die Fassung in der Zielsprache als Information und wird entsprechend erstellt. Ist der maßgebliche Text derjenige in der Zielsprache, ist die Verantwortung weitaus größer, und die Terminologie muss der Rechtsordnung des Vertrages entsprechend gewählt werden.
In Verträgen finden sich außerdem Klauseln zum anwendbaren Recht und zum zuständigen Gericht. Die in diesen Klauseln genannten Länder-, Städte- und Gerichtsbezeichnungen werden unverändert übernommen. Gibt es eine Schiedsklausel, werden auch der Name der Schiedsinstitution und ihre Regeln wortgetreu beibehalten; Institutionsnamen werden nicht übersetzt.
Anlagen, Unterschriftenblöcke und Form
Ebenso bindend wie der Hauptteil des Vertrages sind seine Anlagen. Preislisten, technische Leistungsverzeichnisse, Service-Level-Tabellen und Geheimhaltungsanlagen liegen häufig als eigene Dateien vor und werden im Haupttext als „Anlage 1“, „Anlage 2“ bezeichnet. Nur den Haupttext übersetzen zu lassen lässt den messbaren Teil des Vertrages außen vor.
Die Nummern und Überschriften der Anlagen müssen sich mit den Verweisen im Haupttext genau decken. Ändert sich der Name einer Anlage in der Übersetzung, läuft der Verweis im Haupttext ins Leere, und der Text wird in sich widersprüchlich. Dasselbe gilt für die Nummerierung der Klauseln; sie bleibt erhalten und wird nicht zusammengefasst.
Auch die Unterschriftenblöcke sind Teil des Textes. Die Bezeichnung der Parteien, Name und Funktion der unterzeichnenden Person sowie Datum und Ort der Unterzeichnung werden vollständig übernommen. Stempeltexte werden in eckigen Klammern beschrieben. Wurde statt einer handschriftlichen Unterschrift eine elektronische Signatur verwendet, wird dies gesondert angegeben.
Bleiben der Seitenaufbau und die Absatznummerierung erhalten, treffen sich die Texte in beiden Sprachen an derselben Stelle, wenn die Parteien auf eine bestimmte Klausel verweisen. Kommt es zum Streit, wird diese Deckungsgleichheit zum greifbarsten Nutzen der Übersetzung.
Terminologische Einheitlichkeit und definierte Begriffe
Gut geschriebene Verträge tragen zu Beginn einen Definitionsabschnitt: Begriffe wie „Verkäufer“, „Käufer“, „Ware“ und „Lieferdatum“ werden großgeschrieben und im übrigen Text stets in derselben Bedeutung verwendet. In der Übersetzung müssen diese definierten Begriffe zwingend auf jeweils eine einzige Entsprechung festgelegt werden.
Denselben Begriff in verschiedenen Klauseln unterschiedlich zu übersetzen erweckt den Eindruck, im Vertrag gebe es zwei verschiedene Konzepte. Bei langen Verträgen lässt sich diese Einheitlichkeit nur mit einer Begriffsliste sicherstellen; wird der Text aufgeteilt und von verschiedenen Personen übersetzt, wird die Liste noch wichtiger.
In Handelsverträgen finden sich auch internationale Liefer- und Zahlungsabkürzungen. Diese Abkürzungen sind weltweit standardisiert und werden nicht übersetzt; sie bleiben unverändert. Beträge, Währungen, Fälligkeiten und Verzugszinssätze sind dagegen der Bereich, in dem die rechnerische Genauigkeit am empfindlichsten ist.
In langen Verträgen wiederholen sich auch feste Formulierungen: Klauseln zu höherer Gewalt, Kündigung, Geheimhaltung und Abtretung finden sich in nahezu jedem Text. Für diese Formeln die eingeführten Entsprechungen zu verwenden macht den Text sowohl lesbar als auch rechtlich vertraut; jedes Mal eine neue Formulierung zu versuchen erzeugt bei den Parteien unnötige Unsicherheit.
Zweck und Beglaubigungsstufe
| Dokument und Zweck | Ort der Errichtung | Beglaubigungsstufe |
|---|---|---|
| Vollmacht für ein Geschäft in Türkiye | Konsulat | Keine Übersetzung nötig |
| Im Ausland zu verwendende Vollmacht | Notar | Notar + Apostille |
| Vollmacht zum Immobilienverkauf | Notar (mit Lichtbild) | Notar + Apostille |
| Internationaler Handelsvertrag | Zwischen den Parteien | Beglaubigt, bei Bedarf notariell |
| Einem ausländischen Gericht vorzulegender Vertrag | Zwischen den Parteien | Notar + Apostille |
Unterschiede nach Ländern
In Frankreich muss der Übersetzer auf der amtlichen Liste eines Berufungsgerichts stehen; eine Übersetzung außerhalb dieser Liste wird nicht anerkannt. In Rumänien werden ein vom Justizministerium ermächtigter Übersetzer und eine notarielle Beglaubigung zusammen verlangt, es sind also zwei Ebenen zwingend. In China wiederum muss die Übersetzung von einem amtlich registrierten und siegelführenden Unternehmen angefertigt werden; die Erklärung eines einzelnen Übersetzers gilt nicht. Die Bedingungen Land für Land finden Sie in unserem Länderratgeber.
Häufige Fehler bei Rechtstexten
- Die besonderen Befugnisse in der Vollmacht mit allgemeinen Formulierungen zusammenfassen.
- Definierte Begriffe im Text mit unterschiedlichen Entsprechungen übersetzen.
- Die Klausel zum maßgeblichen Text übersehen und die Verantwortung im zweisprachigen Vertrag falsch einschätzen.
- Bezeichnungen von Gerichten, Schiedsinstitutionen und Unternehmen übersetzen.
- Die notarielle Journalnummer, das Datum und den Stempeltext nicht in die Übersetzung aufnehmen.
- Versuchen, die Vollmacht beim Gouverneursamt mit einer Apostille versehen zu lassen; eine notarielle Urkunde ist ein justizielles Dokument.
Sehen wir den Text vor der Unterzeichnung durch
Bei Rechtstexten ist der wertvollste Eingriff derjenige, der vor der Unterzeichnung des Dokuments erfolgt. Von Anfang an zu klären, welche Befugnisse die Vollmacht enthalten muss und welche Sprachfassung des Vertrages maßgeblich sein soll, ist weitaus wirksamer als spätere Korrekturen. Die Zielsprachen finden Sie auf unserer Sprachenseite, unsere Arbeitsgrundsätze auf unserer Preisseite; Ihren Entwurf können Sie über das Angebotsformular mit uns teilen.
Die Seite dient der Information; die Form des Dokuments und die Beglaubigungskette unterscheiden sich je nach dem Land, in dem das Geschäft vorgenommen wird. Es ist ratsam, die aktuellen Anforderungen aus amtlicher Quelle zu prüfen.
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